Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
Es gibt keinen guten Grund, warum ein Mann aus der Schweiz ein offensichtlich ungenutztes Grundstück in Berlin besitzen dürfen sollte. Wird wohl mal Zeit für eine Landreform und ein paar Enteignungen in Deutschland. Eigentum verpflichtet und der Gebrauch soll sogleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wer also ein Grundstück nicht nutzt (wobei man nutzen hier auch durchaus breiter fächern kann. Ein gepflegtes Stück Kulturlandschaft ist auch ein Nutzen, aber das sollte man auch nachweisen können), sollte es eigentlich auch nicht besitzen.
Zumindest in diesem Fall sollte er dazu gezwungen werden, dass Haus zu bezahlen und dann der Familie zu vermieten.
Wenn er dann plötzlich Eigenbedarf hat, ist das doof, aber wenn nicht ist es zumindest fair. Oder nicht?
In meinem Augen gäbe es hier zwei faire Lösungen: Der Schweizer verzichtet zum Versteigerungspreis auf seine Besitzansprüche. Oder was auch passiert ist: Die Familie wird entschädigt, der Schweizer behält das Grundstück.
Das Problem bei deiner Lösung ist, dass das erstens mit Eigenbedarf keine zukunftssichere Lösung für die Familie ist und, dass die gegebenenfalls dann neben der Miete für ihr Haus auch wahrscheinlich noch Kredite für ihr Haus abbezahlen müssten. Das muss man sich im Zweifel auch erst einmal leisten können.
Der Kredit fürs Haus sollte doch mit der Summe die sie vom Schweizer bekommen abgegolten sein?
Das ist halt die Frage daran. Ich würde jetzt eher nicht davon ausgehen, dass das deckungsgleich ist, aber da kann man nur spekulieren.
Sehe ich genau so. Leerstand an Orten mit Wohnungsmangel sollte ebenfalls nicht geduldet werden, als Strafe könnte man einfach die ortsübliche Miete X2 jeden Monat nehmen, will man nicht bezahlen -> Zack Bums Enteignung