• Tiptopit@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    10 hours ago

    In meinem Augen gäbe es hier zwei faire Lösungen: Der Schweizer verzichtet zum Versteigerungspreis auf seine Besitzansprüche. Oder was auch passiert ist: Die Familie wird entschädigt, der Schweizer behält das Grundstück.

    Das Problem bei deiner Lösung ist, dass das erstens mit Eigenbedarf keine zukunftssichere Lösung für die Familie ist und, dass die gegebenenfalls dann neben der Miete für ihr Haus auch wahrscheinlich noch Kredite für ihr Haus abbezahlen müssten. Das muss man sich im Zweifel auch erst einmal leisten können.

    • Sibbo@sopuli.xyz
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      9 hours ago

      Der Kredit fürs Haus sollte doch mit der Summe die sie vom Schweizer bekommen abgegolten sein?

      • Tiptopit@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        1
        ·
        8 hours ago

        Das ist halt die Frage daran. Ich würde jetzt eher nicht davon ausgehen, dass das deckungsgleich ist, aber da kann man nur spekulieren.