Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
Wie hat die Stadt denn “vermittelt” wenn der Eigentümer nicht bekannt war? Das macht für mich keinen Sinn.
Die Stadt hat es als Eigentümer unauffindbar eingeordnet, ich nehme an sich selbst zugeordnet/einverleibt, und dann versteigert.
Das ist in jedem Fall nicht mehr nur eine Vermittlung.