Im Juni 2024 wurde An­ti­fa­schis­t*in Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Nun wurde Anklage erhoben – mit drakonischen Strafandrohungen.

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Demnach habe die Staatsanwaltschaft bei einem Geständnis von Maja T. ohne Verhandlung eine Strafe von 14 Jahren angeboten, mit Verbüßung unter „besonders strengen Haftbedingungen“. Ansonsten stehe eine Haftstrafe von 24 Jahren im Raum

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  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    Ich kotze so hart bei dem Fall. Wie kann man als Bundesregierung sowas zulassen? Wie können die Verantwortlichen für die Auslieferung ohne Konsequenzen davonkommen?

    • killingspark@feddit.org
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      1 day ago

      Wirklich, dass das keinen größeren Aufschrei gab wundert mich dann doch. Hier wurde ganz klar gegen das Bundesverfassungsgericht gehandelt was ja sonst als die letzte Bastion und Heiligtum der Demokratie hochgehalten wird. Was da für ein medialer Terz war als jemand mal einen Schlagbohrer and den Stein mit der Aufschrift gehalten hat. “Missachtung der Demokratie” etc etc. Aber wenn der Staat selber dagegen agiert schauen die Medien auch lieber nicht so genau hin. Könnte ja jemanden verunsichern oder so.

      • int_not_found@feddit.org
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        1 day ago

        Das Problem ist, dass viele Menschen am Ende weniger demokratisch eingestellt sind, als sie und wir gerne glauben würden. Grundrechtsverletzungen sind für viele einfach weniger schlimm, wenn sie der Outgroup passieren. Und es halt in der deutschen Presselandschaft nun mal so, dass deutlich mehr Leute, jemanden als Outgroup wahrnehmen, wenn sie als “Linke” oder “Linksextrem” betitelt werden.

        Das tut hier halt die Taz andersrum, weil die Zielleserschaft eher links ist. Man versucht möglichst Emotionen des Gruppenangriffs in die Schlagzeile zu packen, verpasst dabei aber den Punkt einer Schlagzeile: Das Argument warum ein Artikel gelesen werden soll. Und der ist hier “Polizei verschleppt verfassungswidrig eine deutsche Staatsbürgerin und liefert diese einem möglichen Scheinprozess aus”

        Die politische Ausrichtung der Person und auch die härte der Strafe ist nebensächlich zu dem was diesen Fall berichtenswert macht. Trotzdem bilden diese beiden Tatsachen die Überschrift.