Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
Die Behörde hat den Fehler gemacht. Die einzig richtige weil den Schaden minimierende Lösung meiner Meinung nach ist, dass sie dem ursprünglichen Besitzer den ursprünglichen Marktwert seines Grundstücks, meinetwegen mit einem gewissen Aufschlag, weil er ja eigentlich nicht verkaufen wollte, erstattet, und das Grundstück dafür der Familie gehört.