Behördenfehler mit schweren Folgen: Eine Familie ersteigert ein Grundstück - doch dieses hätte nicht versteigert werden dürfen. Seitdem kämpfen die vermeintlichen Käufer um ihr Zuhause. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von A. Lagmöller und C. Andresen.
Jein. Klar ist es (bald) nicht ihr mehr ihr Haus, aber sie müssen es erstens nicht auf eigene Kosten abreißen, der neue Eigentümer muss ihnen zweitens das Haus abkaufen und drittens bekommen sie möglicherweise vom Land eine Entschädigung, da dieses die Misere zu verantworten hat.