Erstmals verweigert der Freistaat Bayern einer Klimaaktivistin, die erfolgreich auf Lehramt studiert hat, die Übernahme ins Referendariat. Begründung: Ihr Aktivismus sei nicht mit der Verfassung vereinbar.

https://archive.md/JCBd3

  • Prunebutt@slrpnk.net
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    3 days ago

    Explizit steht das da aber nicht drin, ist also Interpretationsfähig.

    Was ist mit GG Art 14 (3), das eine Entschädigung vorsieht? Schließt das nicht Kollektivierung per se aus?