• toothbrush@lemmy.blahaj.zone
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        8 hours ago

        Wenn sie ihm Wahlfälschung nachweisen. Was A: dauern könnte und B: wenn nicht er persönlich die Wahlfälschung begangen hat sondern Mitglieder seiner Partei die Autonom gehandelt haben, hat er dann Wahlfälschung betrieben, nur weil er profitiert hat? Ich glaube nicht, und dann würde er seinen erschummelten Posten behalten.

        • RQG@lemmy.world
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          6 hours ago

          Jo. Aber laut Gericht okay und nicht praktikabel nachweisbar ist nicht dasselbe.

          • toothbrush@lemmy.blahaj.zone
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            1 hour ago

            Naja, wenn der kleine Bernd h. nicht höchstpersönlich die Stimmen verfälscht hat und jemand anderer den Befehl gegeben hat geht das wohl jetzt vom Gericht her. Das hat schon konsequenzen die man ausnutzen könnte.

  • Hupf@feddit.org
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    8 hours ago

    dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein auch schwerwiegende Mängel bekannt werden

    Da kann sich Berlin noch eine Scheibe von abschneiden!

  • macniel@feddit.org
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    9
    ·
    9 hours ago

    Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.

    Naja… immerhin.