„Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen maßgeblichen Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Rahmen des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf wissenschaftlicher Grundlage untersuchen und ermitteln.“
Das klingt doch gar nicht so schlecht? Wenn dass dann auch so gemacht wird.
Das klingt doch gar nicht so schlecht? Wenn dass dann auch so gemacht wird.