(Aber selbstverständlich: “Auch Radfahrer müssen sich gemäß den Vorschriften der StVO so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.”)
Das ist so nicht ganz richtig. Das gilt nur für Geschwindkeitsbegrenzungen ohne Schild, also 50 in der Stadt und 100 außerorts. Schilder mit Begrenzungen gelten aber für “Fahrzeuge aller Art”, also auch für Fahrräder und Bollerwagen.
Endlich habe ich die Chance auch mal mit meinem Fahrrad geblitzt zu werden 😈
Fun fact: Eine Höchstgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist in Deutschland gesetzlich nicht festgelegt.
(Aber selbstverständlich: “Auch Radfahrer müssen sich gemäß den Vorschriften der StVO so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.”)
Das ist so nicht ganz richtig. Das gilt nur für Geschwindkeitsbegrenzungen ohne Schild, also 50 in der Stadt und 100 außerorts. Schilder mit Begrenzungen gelten aber für “Fahrzeuge aller Art”, also auch für Fahrräder und Bollerwagen.