Als Erwachsene anklagen und 30 Jahre wegsperren, bitte.
So funktioniert Jugendstrafrecht nicht. Es ist wichtig anzuerkennen, dass Jugendliche noch nicht voll strafmündig sind.
Bei allem Verständnis für Resozialisierung und zweiter Chance: Das Interesse der Bevölkerung nicht Opfer von Gewalttätern zu werden wiegt für mich weiter schwerer.
Genau das ist der Fehlschluss bei dem Ruf nach harter Bestrafung. Ein straforientiertes Justizsystem führt zu einer höheren Rückfallquote als ein resozialisierungsorientiertes. Resozialisierung ist nicht einfach nur nett, sondern notwendig zum Schutz der Bevölkerung vor Gewalttaten.
Und das kannst weder du noch ich, noch sonst wer aus einem zweiminütigen Zeitungsartikel beurteilen. Deswegen gibt es Gerichte, Kriminalpsychologen usw. Die mutmaßlichen Täter sind in U-Haft. Wenn sie wegen Mord verurteilt werden, dann sind sie bis zu 10 Jahre im Gefängnis. In dem Fall wären für einen 15 Jährigen 40% seines Lebens Gefängnis gewesen. Eher 50% wenn man die frühe Kindheit mit kaum Erinnerungen weglässt.
Wie willst du denn wissen können, dass das keine erhebliche Auswirkung auf das Verhalten haben wird?
Kann ich natürlich nicht wissen. Allgemein ist mein Eindruck aber, dass die Rechte der Täter oft schwerer gewichtet werden als die Rechte der Opfer.
Ich hab dich hochhewählt, weil ich dir nicht zu stimme. Du drückst aber eine Meinung aus, die ich schon länger Mal ausfragen wollte.
Wenn ein Täter zu einer (deiner Meinung nach) zu geringen Haftstrafe verurteilt wird, welches Recht der Opfer wird damit eingeschränkt?
Das Recht des nächsten Opfers friedlich zu leben.
Schau dir die Rückfallquoten an in Ländern die auf Straffe und Länder die auf Resozialisierung setzen.
Da die Opfer tot sind, kann es keine 1 zu 1 Gerechtigkeit geben, außer wir würden wieder die Todesstrafe einführen, wovon wir zum Glück weit entfernt sind.
Aber es wird nicht gerechter, wenn Menschen den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen, wegen Taten, die sie als Jugendliche begangen haben. Jeder der sich noch an seine eigene Jugend erinnern kann, oder regelmäßig mit Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass diese noch ziemlich viel Entwicklung vor sich haben.
Deswegen brauchen wir ein Jugendstrafrecht. Und um der individuellen Entwicklung Rechnung zu tragen, gibt es auch die Übergangszeit von 18-21 wo Täter nach Jugend- oder Erwachsenemstrafrecht beurteilt werden können.
Jugendliche sind einfach noch nicht voll schuldfähig. Und es ist wichtig, die Schuldfähigkeit zu berücksichtigen, etwa auch bei psychisch kranken Tätern.
Ehrlich gesagt, Mörder sind Mörder. Schwierig, aber ich bin trotzdem für härtere Strafen. Gutes Beispiel für die Problematik ist zum Beispiel der Film “blood diamonds.”
Stimmt alles was du schreibst. Trotzdem will ich nicht, dass Leute, die in einer Nicht-Notwehr-Situation andere Menschen mit einem Messer bedrohen, verletzen oder so wie hier sogar töten frei rumlaufen dürfen, wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
wenn eine realtische Gefahr besteht, dass sich deren Handlungen wiederholen könnten.
Und diese Einschätzung obliegt den Gerichten, die sich dafür entsprechenden Sachverständigen bedienen.