• tobogganablaze
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      28
      ·
      6 months ago

      Wenn man haftunfähig und prozessunfähig ist, sollte man auch fahrunfähig sein.

    • RidderSport@feddit.de
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      2
      ·
      6 months ago

      Das witzige ist ja eigentlich, dass die Staatsanwaltschaft hier leichtes Spiel hat. Strafbefehl stellen für Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug, wenn das dem Kerl nicht passt, muss er vor Gericht. Wenn er das nicht kann, bleibt es eben beim Strafbefehl.